Welches material fur uberroll protection?

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B

Bert353

Gast
Ich muchte gerne wissen ob ergentwo ein forschrift ist, fur  model oder material von der uberroll protection?

oder welches material (grosse/qualitat) bestens gebraucht worden kann?

Fur MF65

Gruss, Bert
 
Hallo Bert,

mein 35er hat einen Überrollbügel System "Binger Seilzug". Der ist aus 4-Kantrohr hergestellt, Abmessungen 70mm x 40mm x 4mm. Allerdings sind in dem Vierkantrohr an mehreren Stellen massive Stahleinlagen eingeschraubt.

Laut Typenschild ist der Überrollbügel hergestellt nach dem "Merkblatt der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften". Was da drin steht, weiß ich leider nicht.

Soweit mir bekannt, sind Überrollbügel für die Zulassung im deutschen Straßenverkehr nicht verbindlich. Sie werden jedoch für den Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft von der entsprechenden Berufsgenossenschaft gefordert.

Gruß Christian

Mein Fergy: MF 35 BJ64 SNMY 373 xxx
 
Hallo Bert,

habe hier einen BG-zugelassenen [BG = Berufsgenossenschaft] Überrollbügel vom einem PORSCHE Traktor mit genau den von Christian genannten Maßen.

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Denke bitte daran, dass ein SELBSTGEBAUTER Überrollbügel von der BG in der Regel nicht anerkannt wird. Die wollen immer ein Typschild sehen!

Grüße
Mario
 
MSl1:

Denke bitte daran, dass ein SELBSTGEBAUTER Überrollbügel von der BG in der Regel nicht anerkannt wird. Die wollen immer ein Typschild sehen!

Grüße
Mario
In Deutschland sind für den Überschlagschutz keinerlei Nachweise oder Ähnliches gefordert - auch kein Typenschild! Darüber gab es einmal im "Jahrbuch Traktoren" einen sehr ausführlichen Artikel! Anfänglich waren von der BG nur Vierpfostenlösungen zugelassen und diese wurden auch in den Papieren eingetragen. Je näher das Umstelldatum rückte, desto mehr Zugeständnisse von Seiten der BG gab es. Am Schluß war es wohl so, dass jede Selbstbaulösung durchgewunken wurde. Solch eine hat mein MF65 auch. Ohne Typenschild ohne Alles. 

In anderen europäischen Nachbarstaaten wird oft ein ROPS - konformer Überschlagschutz gefordert! 

Grüße hometown 
 
Wieder was dazu gelernt! :-)

Mein letzter Stand dazu war: "nur mit Typschild", wenn die BG prüft.

NACHTRAG: Habe nun extra mit der SVLFG gesprochen. Wenn die BG prüft, will sie das Typschild sehen, ansonsten gibt es Auflagen. Privat darf man alles machen, aber sowie Dritte im Spiel sind, ist man in der Versicherungspflicht und dann gelten die entspr. Prüfvorschriften für solche Schutzmaßnahmen. Bei einem Eigenbau müsste man das dann von einer zugelassenen Stelle abnehmen lassen. Das wird jede "Portokasse" sprengen.
 
Ich hatte in den letzten 30 Jahren ja schon mehrfach das Vergnügen, dass die BG den kompletten Betrieb umgedreht hat. Dabei wurde aber noch nie einem Schlepper auch nur die geringste Aufmerksamkeit geschenkt... 
 
Da ihr ja keine Ruhe gebt, hab ich jetzt mal den Artikel im Jahrbuch Traktoren raus gesucht. Den Artikel hat ein (ehemaliger?) BG-ler verfasst. 

"Neuschlepper", die ab dem ......1970 zum ersten Mal für den Verkehr zugelassen wurden und bei denen der Überschlagschutz vom Werk aus aufgebaut war, BENÖTIGEN einen GEPRÜFTEN Überschlagschutz.

"Altschlepper", die davor gebaut wurden und bis Ende 1976 nachgerüstet werden mussten, konnten einen von jeder Werkstatt oder jedem Landwirt selbst angefertigten Bügel ausgestattet werden!! Dieser musste gebaut und berechnet werden nach einem Merkblatt "XYZ", aus 1974, auf das in dem Artikel auch eingegangen wird. Diese Bügel werden nicht geprüft, benötigen KEIN Typenschild und werden auch NICHT eingetragen! 

Grüße hometown 
 
Danke hometown für die ausführlichen Informationen.:-)

Wenn der BG Mann die Schlepper nicht im Visier hatte, ist doch alles gut.

Und die Frage nach Prüfsiegel oder nicht ist ja wesentlich davon abhängig, ob jemand den Schlepper rein privat oder eben als "Landwirt" aus der Sicht der BG benutzt. Ein Schlepper-Liebhaber ohne Land und damit ohne BG Pflicht kann machen, was er will. So habe ich das jedenfalls verstanden. Ein Selbstbaubügel muss aber, wie Du ja schreibst, trotzdem nach diesem speziellen Merkblatt berechnet und dementsprechend gebaut sein. Da gibt es dann doch gewisse Spielregeln einzuhalten, auf für den Liebhaber. Alles nur aus versicherungstechnicher Sicht, deutsche Denkweise halt.

Noch etwas Lesestoff:

"Da es besonders in steilem Gelände in der Land- und Forstwirtschaft zahlreiche tödliche Unfälle durch Umstürzen gab, müssen in Österreich seit 1960 und in Deutschland seit 1. Januar 1970 alle neu zugelassenen land- oder forstwirtschaftlichen Traktoren und Zugmaschinen mit Umsturzvorrichtungen ausgerüstet sein. Für Bestandmaschinen galt eine Nachrüstpflicht bis zum 1. Januar 1977.[1] Da es sich hierbei in Deutschland nicht um eine gesetzliche Regelung der StVZO, sondern um die Unfallverhütungsvorschriften der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften handelt, gilt diese Vorschrift für außerlandwirtschaftlich zugelassene Traktoren nicht. In der aktuellen Fassung ist das in VSG 3.1 §33 Absatz 2 geregelt.[2] Die Fahrerkabinen, mit denen heute ein Großteil der Fahrzeuge ausgestattet sind, erfüllen diese Vorschriften."
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberrollvorrichtung

Nun die VSG §33:
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Quelle: SVLFG

Mehr zu den o.g. EG-Richtlinien hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM%3Al21235

"Richtlinie 77/536/EWG

Eine Umsturzschutzvorrichtung (Sicherheitsführerhaus/Sicherheitsrahmen) ist eine Vorrichtung an einer Zugmaschine, die hauptsächlich dazu dient , den Führer der Zugmaschine vor den Gefahren zu schützen, die durch Umstürzen der Zugmaschine bei normaler Verwendung auftreten können. Diese Vorrichtungen werden dadurch gekennzeichnet, dass sie im Falle des Umstürzens der Zugmaschine eine ausreichend große Freiraumzone haben, um den Führer zu schützen.

Die Umsturzschutzvorrichtungen und ihre Befestigung an der Zugmaschine müssen so beschaffen sein, dass ihr Hauptzweck nach Punkt 1 erfüllt wird. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird mittels einer der beiden in den Anhängen der Richtlinie beschriebenen Prüfmethoden kontrolliert."

So, und die Prüfvorschrift gibt‘s hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31977L0536&from=DE

Schon sehr ordentlich, was da alles so gefordert und auch geprüft werden muss. Hier ein Ausschnitt:

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Quelle: eur-lex.europa.eu

Grüße
Mario
 
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