Hallo MF 135er,
habe den Text aus meinem Beitrag von 2009 rüber kopiert.
Zulassen ist nicht schlimm, wenn man frühzeitig die "Behörden" mit ins Boot nimmt, (wenn z.B. Anbaugeräte die Anbringung von Leuchten erschweren oder etwas ‘Stilecht gemacht werden soll, dies aber der StVo nur sehr nahe kommt).
Also, man hat einen Traktor erworben und dieser ist ein Oldtimer, dann muss dieser der StVo entsprechen.
Ein Kaufbeleg ist sehr von Vorteil (egal ob Ebay-Auktions-Gewinn-Ausdruck oder auf Vesperpapier)
Die Technik:
Beleuchtung mit zwei Scheinwerfen vorn (man brauch nicht zwingend Fernlicht),
zwei Rückleuchten,
Standlicht (Begrenzungsleuchten), max. 400mm von der äußersten Fläche nach innen angebracht,
Quelle: Kraftfahrtechnisches Taschenbuch, VDI Verlag
Kennzeichenleuchte hinten,
Blinker vorn und hinten,
Warnblinker ,
Hupe (Signalhorn).
Bremsen müssen gut und gleichmäßig wirken !
Feststellbremse.
Lagerspiel des Vorderachsen-Mittelbocks sollte klein sein.
Spiel der Achsschenkel muss klein sein (möglichst keins)
Der Schlepper darf kein „Auslaufmodel“ sein, er sollte dem TÜVler nicht in den Hof tropfen oder die Schuhe versauen.
Man sollte wissen, wo die Fahrgestell- und Motornummer zu finden sind,
zudem ist es Ratsam die Technischen Daten mitzubringen, da der Freundliche meist keine Lust auf langes selber suchen hat.
Am besten so aufbereitet, das die Angaben schon den Spaltennummern zugewiesen sind.
Wenn dies alles klar ist, Termin beim TÜV machen und vorfahren.
– Viel Glück –
Nach erfolgreichem Vollgutachten geht’s mit Doppelkarte zum Landratsamt (oder wie auch immer das wo anders heißt) und man wird höchsterfreut Empfangen !
(Bitte vorher Gedanken machen wie das Fahrzeug zugelassen werden soll: Rotes-, schwarzes-, grünes- oder H-Kennzeichen)
- Ruhig, sehr freundlich bleiben und zwischendurch ein Witzchen wirken wunder -
Dann den Anweisungen der (vielleicht) freundlichen Service Hostess folgen.
Das wars.
Für Vollständigkeit wird keine Grantie übernommen.
Ich hoffe das hilft weiter.
Gruß
Peter