Müssen Blinker nachgerüstet werden?

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MF 135er

Gast
Hallo zusammen,

an meinem 135er mit runden Kotflügeln (Erstzulassung 1965) sind keine Blinker vorhanden und waren, soweit ich das noch weiß und sehen kann, auch nie welche angebaut. Da der Schlepper jetzt fast 9 Jahre abgemeldet war und vor sich hin vegetiert hat, stellt sich mir die Frage:

"Muss ich bei Wiederzulassung Blinker anbauen?"

Für einen Hinweis wäre ich dankbar,

Gruß MF 135er

Endlich habe ich meinen 135er!
Jetzt überholen und los geht es!
 
Hallo 135er,

soweit ich weiß sind Licht, Rücklicht, Hupe und Blinker Pflicht. Bremslicht muss nicht sein.

Bist Du sicher, dass der nie Blinker hatte?
Sind auch keine Schlater etc vorhanden?

Gruß,
MHF
 
Hallo,

nee, da ist gar nichts zu sehen.

Auch kein Blinkerschalter!

Werde aber alles nochmal durchschauen.

Gruß MF 135er
 
Hallo,

also wenn es ein für Deutschland bestimmtes Modell ist, müssen Blinker vorhanden gewesen sein.
Zumindest in der Armaturentafel müsste ein Loch für den Schalter sein.
Kann es sein, dass der Schlepper aus dem Ausland importiert wurde ?
 
Hallo MF 135er,

habe den Text aus meinem Beitrag von 2009 rüber kopiert.

Zulassen ist nicht schlimm, wenn man frühzeitig die "Behörden" mit ins Boot nimmt, (wenn z.B. Anbaugeräte die Anbringung von Leuchten erschweren oder etwas ‘Stilecht gemacht werden soll, dies aber der StVo nur sehr nahe kommt).

Also, man hat einen Traktor erworben und dieser ist ein Oldtimer, dann muss dieser der StVo entsprechen.
Ein Kaufbeleg ist sehr von Vorteil (egal ob Ebay-Auktions-Gewinn-Ausdruck oder auf Vesperpapier)
Die Technik:
Beleuchtung mit zwei Scheinwerfen vorn (man brauch nicht zwingend Fernlicht),
zwei Rückleuchten,
Standlicht (Begrenzungsleuchten), max. 400mm von der äußersten Fläche nach innen angebracht,

maescheinwerfer.jpg


Quelle: Kraftfahrtechnisches Taschenbuch, VDI Verlag

Kennzeichenleuchte hinten,
Blinker vorn und hinten,
Warnblinker ,
Hupe (Signalhorn).
Bremsen müssen gut und gleichmäßig wirken !
Feststellbremse.
Lagerspiel des Vorderachsen-Mittelbocks sollte klein sein.
Spiel der Achsschenkel muss klein sein (möglichst keins)
Der Schlepper darf kein „Auslaufmodel“ sein, er sollte dem TÜVler nicht in den Hof tropfen oder die Schuhe versauen.

Man sollte wissen, wo die Fahrgestell- und Motornummer zu finden sind,
zudem ist es Ratsam die Technischen Daten mitzubringen, da der Freundliche meist keine Lust auf langes selber suchen hat.
Am besten so aufbereitet, das die Angaben schon den Spaltennummern zugewiesen sind.
Wenn dies alles klar ist, Termin beim TÜV machen und vorfahren.

– Viel Glück –

Nach erfolgreichem Vollgutachten geht’s mit Doppelkarte zum Landratsamt (oder wie auch immer das wo anders heißt) und man wird höchsterfreut Empfangen !

(Bitte vorher Gedanken machen wie das Fahrzeug zugelassen werden soll: Rotes-, schwarzes-, grünes- oder H-Kennzeichen)

- Ruhig, sehr freundlich bleiben und zwischendurch ein Witzchen wirken wunder -

Dann den Anweisungen der (vielleicht) freundlichen Service Hostess folgen.

Das wars.
Für Vollständigkeit wird keine Grantie übernommen.

Ich hoffe das hilft weiter.

Gruß
Peter
 
Hallo zusammen,

so, bin jetzt etwas schlauer. Habe den Schlepper bzgl. Blinker nochmal genau unter die Lupe genommen.

Den Blinkerschalter habe ich ausgebaut gefunden. Er war wohl damals defekt und sollte erneuert werden, was dann ausgeblieben ist. Die NBlinker vorne an den Kotflügeln waren ebenfalls abgebut und die Bohrlöcher mit Dreck zugesetzt.

Hinten hat er eine kleine Kombileuchte (Licht, Bremlicht und Blinkleuchte in einem, alles rot). BIn jetzt wieder etwas schlauer und weitergekommen!

Gruß
MF 135er

Endlich habe ich meinen 135er!
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