MF35 Anhängelast

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Weener

Gast
Hallo zusammen ,
ich möchte mir einen ungebremsten , einachsigen Ladewagen ( Rückewagen ) für den Brennholztransport bauen und ihn an meinen Ferguson MF35 in das Serienzugmaul hängen .
Leider finde ich nirgendwo Angaben darüber , wieviel Anhängelast ( ungebremst ) man offiziell an meinen MF hängen darf .
Kann jemand mit Infos helfen ?
Gruß und Dank
Der Werner
 
Schau mal nach, ob dein Serienzugmaul ein Typenschild hat.
Die Zugmäuler unterscheiden sich nämlich, da es dort verschiedene Varianten gab.
Kannst Du Dein Zugmaul mal näher beschreiben oder ein Bild einstellen?

Laut Anleitung ist der MF35 je nach Bremsanlage für 2t oder 3t gesamt zul Gewicht zugelassen.
Stützkraft und Zugkraft hängen aber von der Freigabe des Zugmauls ab.

Gruß,
MHF
 
Hallo zusammen,

beim normalen Zugmaul von Cramer beträgt die max. Stützlast 1 to.

Schönes Wochenende zusammen
Michael
 
Michael, Andreas, wie er leibt und lebt
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Gefragt wird nach der Anhängelast,
geantwortet wird die Stützlast. Wie bei Frauen:
Wie spät ist es?
Schönes Wetter draußen!

@ Werner
Es gibt bei Traktoren keine eingetragene, offizielle Anhängelast.Grobe Faustregel: um bremstechnisch halbwegs "sicher" unterwegs zu sein, sollte die ungebremste Anhängelast unterhalb des Leergewichts des Zugfahrzeugs zzgl. der tatsächlichen Stützlast sein.
Beispiel:dein MF35 wiegt 1700kg, die tatsächliche Stützlast beträgt 500kg, dann sollte deine ungebremste Anhängelast unterhalb von 2200kg liegen.
Diesen Rat natürlich nur, wenn du maximal im Mittelgebirge unterwegs bist. Solltest du mit deinem Holz das "Stilfser Joch" runter fahren wollen= keine Garantie
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Gruß +Matthes+
 
Ah der Matthes wieder ...

Du bist wirklich hier drauf aus, Dich auf Kosten der anderen hervorzutun.
Du bist schon ein sehr armer Mensch.

Lies mal den Beitrag vorher von MHF. Da taucht auch der Begriff Stützlast auf.
Also immer Augen auf, bevor Du wieder ausholst.
Bist Du eigentlich in Therapie damit :-)
Falls nicht, rate ich dringend dazu.

In jedem Falle stehst Du bei einer Vielzahl von Mitgliedern hier an LETZTER STELLE der Beliebtheitsskala. Aber das scheint ja auch Deine Zielsetzung zu sein.

Falls das hier ein ADMIN liest (egal welcher), sollte er vielleicht darüber nachdenken, den Zugang für das Profil +Matthes+ zu sperren bzw. einzuschränken.

UNRUHESTIFTER wie er haben hier nichts zu suchen !!!
 
tja, @ Michael Forsttechnik ... *lächel*,

du kannst das jetzt ja drehen wie du willst, Werner hatte unmissverständlich nach der Zugkraft gefragt.
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Ansonsten scheint es mir ein weiser Ratschluss des Schicksals zu sein, dass du NICHT bestimmst, wer in diesem Forum etwas zu suchen hat.

freundliche Grüße

Ulli
 
Hallo in der Runde

Da macht einer einen kleinen Fehler, sofort wird draufgeballert und das Kreuzfeuer ist eröffnet.
Wer viel Arbeitet macht viel kaputt
wer wenig Arbeitet macht wenig kaputt
wer nichts kaputt macht ist ein fauler Hund.
Das mag stimmen oder auch nicht.
Jeder weis erst hinterher daß er einen Fehler gemacht hat, sonst hätte er ihn nicht gemacht.
Ergebnis: Was wird in Deutschland rumgeredet oder wasn Kindergarten.
Jungs haltet den Ball flach versucht es zumindest, gelingt leider nicht immer.
Hoffentlich löse ich kein Kreuzfeuer damit aus dann hab ich einen Fehler gemacht.
Das bringt mich zum überlegen ob ich mein Frontlader Problem hier einstelle!

Viele Grüße

Georg

Ich bin höher als ein Pfälzer,
ich bin Oberpfälzer
jetzt springt ein Docht aus einer Mütze
 
Hallo,

also nochmal folgende Richtigstellungen aus meiner Sicht:

- da es Serienmäßig beim MF Hitch Anhängesysteme gab, bei denen der MF 35 3t Anhänger ziehen durfte ist die Aussauge mit der groben Faustformel auch immer abhängig von den Umständen. Deswegen die Nachfrage, welches Zugmaul Werner nutzt. Nur dann kann man auch was konkretes dazu sagen.

- die Stützlast steht nach meinem technischen Verständnis in direktem Zusammenhang mit der Anhängelast. Je nach Anhänger (Achsposstion, etc) und auch nach Gefälle bzw. Steigung ändert sich diese. Das heißt das Gewicht (Normalkraft im Schwerefeld der Erde) der Ladung bzw. des angehängten Geräts ist nicht gleich der Anhängelast, auch wenn das gerne so verwendet wird. Und die Stützlast ergibt sich dann aus dem Abstand des Schwerpunkts der angehängten Last zum Zugmaul und dem Winkel zur Normalebene.
Aber das wird alles viel zu akademisch.

Die Anhängelast wird meist einfach als Gesamtgewicht des zu ziehenden Geräts gesehen udn die Stützlast als senkrechte Kraft die die Deichsel aufbringt...

Zum Eigentlichen thema zurück:
- Die erlaubte max. Anhängelast hängt bei den (alten) Schleppern am Zugmaul, deswegen wird sie dort auf dem Typenschild auch angegeben und nicht in den Papieren des Treckers.
Also ist es erstmal interessant welches Zugmaul Werner verwendet.
Wie sicher der Trecker damit noch fährt... ist ein ganz anderes Thema. Und danach war genausowenig gefragt wie nach der Stützlast.

Zu Georg,

Ich denke du hast Recht damit, dass hier viel anderes dokumentiert wird, was mit direkter Hilfe zum Thema wenig zu tun hat.
Vielleicht sollten die Streithähne einfach mal die Telefonnummern austauschen und das unter sich ausmachen... :-)

Gruß,
MHF
 
...ich habe lange überlegt, ob ich mich hier einklinke,-ich tu´s. Ich hatte auch schon mit dem einen oder anderen meine Aneckpunkte, bringt doch unter´m Strich nichts.....
Also meine Meinung ist, eine abschliessende Antwort zur ursprünglichen Frage wird es hier nicht geben, -die kleinen Nettigkeiten Einzelner mal weggelassen, wird sich hier keiner festlegen.
Hier wird geschrieben von " Standardzugmaul" , "Hitch" u.s.w. - gefragt war "--was kann ich ungebremst anhängen". Hier spielt Vieles eine Rolle. Aufbau des Hängers,- daraus resultierend die Stützlast (je nach Zuladung) , daraus resultierend Druck auf die Hinterachse und, und und.... ich denke hier sind die Aussagen von *Matthes* schon ein Anhaltspunkt.

Die Thematik hat mich übrigens schon mittelbar betroffen. Mein Sohn wollte einem Kumpel einen Gefallen ´tun. Fährt mit dessen ISEKI Erde fort, ungebremster Hänger, ca. 1 to Erde, und jetzt kommt´s-- Rasenreifen, Feldweg, nass .... Abflug.
Das ging schief.- Versicherung ? welche? keine.

Neu (umsturzsichere?) Kabine --- 5 000 ,- Geld.

Also, zu der Frage wird sich keiner festlegen. - Da spielt zuviel rein. Gelände, Reifen und und und

Soviel von meiner Seite

Gruß

Hartmut
 
Hallo Hartmut,

es ging in der Frage um die "offizielle Anhängelast".
Und die wird bei den alten Treckern an der Typenzulassung der Anhängekupplung festgemacht, weil die Treckerpapiere selber keine Aussage dazu machen.

Ob das sinnvoll ist, sei mal dahingestellt.

Was meinst du mit Versicherung? welche? keine.
???
Ihr habt euren Trecker nicht versichert?

Gruß,
MHF
 
Grüß dich, MHF

das mit der Versicherung ist vielleicht etwas unglücklich rüber gekommen. Sicher ist der Trecker versichert,-aber eben Haftpflicht. Die greift aber doch nur, wenn Du jemandem einen Schaden zufügst.
Wenn Du Deinen Schlepper selbst auf´s Kreuz legst, juckt die das nicht. Wir haben damals, ist inzwischen fast vier Jahre her, hin und her überlegt, aber keine Lösung per Versicherung gefunden.

Ist eben Lehrgeld.

Das mit den Anhängelasten ist so eine Sache. Bei mir ist eine ROCKINGER verbaut. Werde mal ein Bild vom Typenschild machen und hier einstellen. Aber wie Du schon schreibst, das bezieht sich ausschliesslich auf die Kupplung als Bauteil. Was der Schlepper "hält", ist eine ganz andere Sache.

Gruß

Hartmut

So, und nun hier ein Bild

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Vielleicht hilft´s ja irgendwie weiter.

Also hier ist die Rede von "...zulässigem Gesamtgewicht" und auch von "Stützlast..."

Muß jetzt nochmal nachlegen, -was ist gemeint mit " zul. Gesamtmasse der Zugmaschine" ? -ist das nun der ´blanke Trecker´ oder das Gespann incl. Zuladung. - so richtig ist das nicht zu erkennen. Die 1000kg Stützlast musst Du erst ´mal erreichen, -je nachdem , wo die Achse des Hängers sitzt. Also ich glaube, das ist eine Frage, auf die es schlicht und einfach keine wirkliche Antwort gibt.
....tut mir leid...
 
Hallo
In der Schweiz wird die zulässige Anhängelast im Fahrzeugausweis eingetragen. Bei meinem TED sind dies 1300kg, dies entspricht auch dem eingetragenen Fahrzeuggewicht. Mein Hänger mit Auflaufbremse wiegt vermutlich jeweils auch etwa soviel wenn ich Brennholz tranportiere (asphaltierte Passstrasse im 3. Gang bergab )
teu35.gif

Im folgenden Link gibt‘s interresante Informationen zur Anhängelast (allgemeines un in der Schweiz geltende Regeln)

http://www.kohliag.ch/fileadmin/use...setzgebung/Mit_Anhaenger_sicher_unterwegs.pdf
 
-- hallo in der Runde,

habe den Artikel im Link mindestens dreimal gelesen,- ohne viel schlauer geworden zu sein. Wie schon gesagt, hier spielt letztendlich zuviel rein. Mein Vorredner hat 1,3 t angehängt, auflaufgebremst. Nach der Faustformel vom Matthes könnten es rund 2 t sein, in Abhängigkeit von der Stützlast,-die erhöht den Druck auf die Hinterachse und somit das Bremsverhalten. Nun kommt´s auf das Gewicht des Hängers an , und und und
Also ich denke ´mal wenn du von knapp zwei Tonnen ausgehst, 500 kg für den Hänger abrechnest, kannst du immer noch rund drei Raummeter Buche oder Eiche laden (je nach Restfeuchte ca. 550 kg/Raummeter ).

Aber letztendlich muß jeder für sich entscheiden, was er macht. Das hier können alles nur Hinweise sein. Wir haben ja sicher alle gemerkt, festlegen kann und wird sich hier niemand.

Gruß

Hartmut
 
Hallo Hartmut,

das mit der Versicherung ist schon blöd, das stimmt. Aber so werden wohl die meisten Trecker versichert sein.
Das trifft einen wie ein Hammer, wenn man so einen Anblick sieht....

Das mit dem zul. Gew. der Zugmaschine ist echt sublöd beschrieben.
Wen interessiert schon ob der 2t oder 7t wiegt. Wichtig ist doch was der ziehen und bremsen kann. Nach StVZO §22a müssen diese Anhängeeinrichtungen nicht mal einer amtliche genehmigten Bauart entsprechen, weil zu LOF Zwecken und unter 25 km/h.

Da tut der deutsche Gesetzesdschungel seinem Namen mal wieder alle Ehre machen. :-)

Gruß,

MHF
 
...hallo in der Runde

Ob unser Freund Weener, der das Thema angesprochen hat, viel mitnehemen konnte weiss ich nicht.

Auf alle Fälle kann ich dem MHF zu seinem letzten Satz nur beipflichten, .. typisch "deutsch" ... was wir gemacht haben ist zwar Schwachsinn, aber wir haben gaz schön was gemacht.

Also ich wünsche dem Weener, dass er etwas mitnehmen konnte, viel Spass beim Bauen hat und allzeit "Gute Fahrt". Ich denke, damit kann ich von meiner Seite schliessen.

Gruß

Hartmut
 
Hallo Jungs ,
danke für das rege Interesse an meiner Frage .
Ich war beim TÜV und habe dort in meiner freundlichen Art gleiche Frage formuliert .
Keine eindeutige Antwort , sondern nur Hinweise auf irgendwelche Abhängigkeiten , die teilweise nur auf gewerbetreibende Landwirte zutreffen .
Da ich im Falle eines von mir verschuldeten Unfalles auf absolut sicherer Seite stehen möchte , hake ich das Thema ab und bringe mein Holz mit einem gebremsten PKW-Anhänger nach hause .
Da bin ich mit zul. 1600Kg Gesamtgew. und 100Kg Stützlast sicher auf der guten Seite.
Wenn ich einmal viel Zeit und Lust habe , werde ich die Frage offiziell und schriftlich an MF mit Angabe der Zugmauldaten richten .
Mal sehen , was dann kommt .

Freizeit im Walde :
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Danke Euch .
Viel Spaß im Vasteloovend
Gruß
Der Werner
 
Hallo Werner,
hast du den Herrn in grün extra so platziert damit wir nicht erkennen können wie der PKW-Anhänger angehängt ist?
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Der hängt doch nicht etwa an dem Spalter? Falls ja, fahr so bloß nicht über die Strasse. Daß das nicht zugelassen ist,wissen sogar die meisten Dorfpolizisten.

Gruß +Matthes+
 
Hallo,
wenn es generell um diesen Anhänger geht, ist das ganze Gerede umsonst gewesen!!

Soweit ich weiß gibt es keine zugelassene (Montage) PKW Anhängerkupplung für ein Traktor.

Gruß Peter
 
Hallo Werner,

wenn es Dir um "...Unfalles auf absolut sicherer Seite stehen möchte ..." geht,

dann ist DAS Gespann wohl genau das verkehrte. Da kann ich mich den Vorrednern nur anschließen, dass eine Kugelkopf-Anhängung für diese Traktoren nie freigegeben wurde (evtl. gibt‘s da Einzelabnahmen) und Anhänger an einem Dreipunkt-Gerät anhängen ist schon total verboten. Selbst für die Ackerschienen, die mit Kugelkopf käuflich zu erwerben sind, habe ich noch keine ABE o.Ä. gesehen.

Da wird sich wohl immer auf LOF-Zwecke udn unter 25 km/h berufen, so wie ich bereits geschrieben habe.

Und übrigens: Jeder der in Deutschland mal einen Rechtsstreit hatte weiß wohl, dass es keine absolute Sicherheit gibt und das was im Gesetz steht auch trotzdem durch geschickte Anwälte total im Sinn verdreht wird...

Gruß,
MHF
 
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