Zulassung 3t Einachskipper für Hitch

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Oldie60

Gast
Hallo MF Freunde,

ich bin  neu im Forum und habe auch gleich ein kleines Problem mitgebracht.

Wir haben uns einen MF 165 Bj:65 zugelegt,das Fahrzeug ist aus Erstbesitz mit Scirocco Verdeck und einem Hitch versehen.

Dazu gehört auch der Originale Einachskipper, mit diesem Anschluß,aber ohne Papere.

Jetzt gehen die Probleme los,da der Schlepper mit schwarzem Kennzeichen angemeldet wird (da keine Landwirtschaft) müsste der Anhänger auch so angemeldet werden.

Eine Nachfrage beim TÜV ergab ohne irgendwelche Unterlagen wäre eine Zulassung nicht möglich.

Beim Durchstöbern im Forum, habe ich noch keine Hinweise gefunden ob es irgendwo ein Typenschild (Am Anhänger habe ich keins gefunden) oder eine Fahrgestellnummer gibt.

Meine Frage wäre, gibt es für das Baujahr eine Betriebserlaubnis oder hat jemand ein Zulassung mit schwarzer Nummer und könnte mir da weiterhelfen.Auch wäre der Hersteller dieser Anhänger interresant.

Vielen Dank im vorraus.

Wolfgang
 
Hallo Wolfgang,

Der Hänger wurde von Ferguson gebaut.

Typenschild ist mir nicht bekannt.

Auf der Deichsel sollte eine Nummer eingeschlagen sein. Bei meinem ist die (glaube ich) fünfstellig.

Papiere waren als LOF nicht notwendig, da die bis 3t hatten und da nicht mal eine Bauartgenehmigung bei dem Alter notwendig war.

Vielleicht kann dir der Tüv damit weiterhelfen:

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Gruß,

MHF
 
Hallo MHF,

danke für Deine Antwort ,ich werde das Prospekt ,wenn es geht ,Ausdrucken und dem freundlichen Herrn vom TÜV zeigen

Ich werde mich wieder melden und den Sachstand mitteilen.:-)

Gruß Wolfgang.
 
mhf1976:

Papiere waren als LOF nicht notwendig, da die bis 3t hatten und da nicht mal eine Bauartgenehmigung bei dem Alter notwendig war.
Moin,

das ist falsch. Vor 1961 gebaute Anhänger brauchten keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und sind durch einen Bestandsschutz auch weiterhin davon befreit. Natürlich nur für den Land- oder Forstwirtschaftlichen Einsatz.

Dein Anhänger dürfte nach 1961 gebaut worden sein und müsste demnach eine ABE besessen haben, sofern es eine deutsche Erstauslieferung ist.

mfG

GTfan
 
"Natürlich nur für den Land- oder Forstwirtschaftlichen Einsatz."

So so, du Schlaumeier. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Was steht im Eingangsbeitrag?

",da der Schlepper mit schwarzem Kennzeichen angemeldet wird (da keine Landwirtschaft)"....

Gruß +Matthes+
 
Hallo, ich habe einen solchen Anhänger (vermutlich IMT und mal umgebaut) als Dreiseitenkipper mit schwarzem Kennzeichen zugelassen. Der Vorbesitzer hatte sich  bei DEKRA ein Gutachten geholt und als "Sonst. Anh. Hersteller" auf Basis der Angaben aus dem MF Prospekt die Zulassung bekommen. Eine Fahrgestellnummer ist da, ein Typenschild fehlt und wurde auch letztes Mal bei TÜV bemängelt. Bei Bedarf kann ich gerne die Dokumente einscannen und schicken.

Grüße
 
Hallo GTfan,

Jetzt bin ich doch mal gespannt wo du deine Informationen beziehst.

Was ich zitiert habe ist definitv nicht falsch, Es sein denn unsere FZV ist falsch. Das steht das nämlich drin, dass Anhänger erst über 3t eine Bauartgenehmigung (ABE) haben müssen. Wohlgemerkt alles LoF, also leider nichts für Wolfgang.

Und wo steht was zu einem Stichtag und Bestandsschutz? Habe ich leider nicht gefunden.

Gruß,

MHF
 
Moin,

die 3t-Grenze ist vermutlich mangels Relevanz in der Landwirtschaft noch nicht wirklich kommuniziert worden, zumal sie unauffällig im §4 in der Überschrift steht. Aber sie ist vorhanden, stimmt.

Der Bestandsschutz wurde aus der StVZO übernommen, hier auf Seite 12 steht eben dieses Datum:

http://www.berlin.de/imperia/md/content/buergeraemter/rechtsgrundlagen/stvzo.pdf?start

mfG

Fabian
 
Hallo Fabian,

ich sehe es einfach nicht.

wo steht denn das auf Seite 12?

Gruß,

MHF
 
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