Wer fährt noch einen MF 158 P (Plantagen-Version)?

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Langfelder

Gast
Moin ich heiße Leonard,

wir haben seit knapp 30 Jahren einen MF35 in der Familie, nun habe ich vor gut einen Jahr einen MF158 von einem Kleinen Bauernhof gekauft. Dort lief er seit 25Jahren im Stall und Hof. Er hat glücklicherweise keine oder nur sehr wenig Feldarbeit gesehen, daher ist die Lenkung noch sehr gut.

Ein großes Glück war der umlegbare Bügel und die Breite von nur knapp 150cm. Er hat kein Multipower. Den MF35 könnte ich nur in einem Unterstand abstellen. Wir brauchen ihn hauptsächlich zum Transport der Rundballen auf die Pferdewiese und Wasserfahren im Schnee.

Nach einer Weile Suchen habe ich festgestellt, dass die Plantagen-Version so recht selten ist.

Meine nächsten Arbeiten an Trecker ist Ölwechsel mit Filter vom Getriebe/Hydraulik und zusätzliche Beleuchtung am Bügel. Ich werde eine Positionslampe mit Vorder-Rücklicht, Blinker und Bremslicht anbauen. Wenn ich mit einem Rundballen hinten drauf habe, dann sieht man leider von hinten kein einziges Licht. Das ist halt im Dunkeln nicht so toll..

Ich werde mal beim TÜV fragen, ob ich in den Sicherheitsbügel überhaupt zwei 10mm Löcher für die Kabel bohren darf.

Hier noch ein paar Fotos:

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Langfelder:
Wenn ich mit einem Rundballen hinten drauf habe, dann sieht man leider von hinten kein einziges Licht. Das ist halt im Dunkeln nicht so toll..

Ich werde mal beim TÜV fragen, ob ich in den Sicherheitsbügel überhaupt zwei 10mm Löcher für die Kabel bohren darf.
Vom Tüv wirst du zum Bohren mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Aussage bekommen. Der Bügel ist nicht TÜV-relevant. Du könntest ihn für den Tüv sogar ablassen. Der ist rein BG-relevant. 

Ich würde da aber nicht reinbohren - der ist doch perfekt, um daran mit einer geeigneten Schelle etwas zu befestigen. 

Die Lampe wird dir aber für den Ballentransport nix bringen, da der Ballen so auf öffentlicher Straße eigentlich gar nicht transportiert werden darf. Du müsstest wohl zumindest hinten in geeigneter Höhe einen Lichtbalken dranhängen. 

Ich hatte mir seinerzeit damit beholfen, den Magnetrückleuchtensatz (den man immer dabei haben sollte :-) ) mit Drahtbügeln am Spanngurt zu befestigen, der den Ballen sichert. 

Inzwischen fahre ich das Heu auf der öffentlichen Straße aber mit dem Kipper - da gehen 2 auf einmal, und mit dem Spieß rangiert wird nur noch auf dem Gelände oder bei Tageslicht mal auf kurzen Strecken durchs Wohngebiet zwischen den Koppeln. 

Gruß Christian

Mein Fergy: MF 35 BJ64 SNMY 373 xxx
 
An diese Leuchten hatte ich gedacht. Links und rechts oben am Bügel. Kabelabgriff am Radkasten.eup-1138292951-88de45d7c44e27dab44235f47b007bc4-1768858031_big.jpg
 
ok, ich bin raus. Schlepper verunstalten ist nicht so mein Ding. 

Die Dinger sehen nicht aus, als wären sie zugelassen (T**u? Ali**ba?)

Gruß Christian

Mein Fergy: MF 35 BJ64 SNMY 373 xxx
 
Hallo Leonhard,

nur kurz aus deinem Text als kleiner Hinweis, wenn dein Ballen die Heckleuchten und Kennzeichen bei fahrt auf öffentlichem Grund (ja dazu reicht schon das überqueren einer Straße um von Grundstück A auf das gegenüberliegende B zu kommen!) verdeckt ist dies eine Ordnungswiedrigkeit.
Des weiteren denke ich das das dein Ballen mehr als 99cm über die hinteren Rückstrahler raussteht und daher bedarf es der hellroten Fahne (Größe mind. 30x30cm). Wenn du die Transporte bei Dunkelheit vornimmst muss eine Beleuchtungseinrichtung (rote Leuchte + Rückstrahler) am Ladungsende angebracht werden.
Bei seitlichem Überstand von mehr als 40cm über die Fahrzeugleuchten ist mit einer rot-weißen Leuchte (weiß nach vorn!) an der so neu entstandene Fahrzeugkante zu kennzeichnen.
Ebenfalls dürfen diese Leuchten eine Höhe von 150cm zur Fahrbahn nicht überschreiten.

Dies kann alles in der STVO nachgelesen werden.

Aus praktischen Gründen würde ich einfach einen Lichtbalken in Ballenbreite hinten am Ballen anbringen und gut ist (Folgekennzeichen nicht vergessen!) und immer an die Ladungssicherung des Ballens denken (mind. 2 Gurte denn "ein Gurt ist kein Gurt")!

Folglich dessen würde ich sagen das deine Leuchten da oben einfach gesagt eine nicht gute Idee sind da für dein Vorhaben eh nicht zulässig (übersteigen meiner Schätzung nach die 150cm).
Auch würde ich es mir gut überlegen ob ich dies Rohr anbohre und so eine Schwächung einbringe.
Nimm doch lieber entweder zwei Bügel oder Rohrschellen die das Rohr umgreifen.

Außerdem denke ich, und das ist meine persönliche Meinung, gehört einem der einen Schlepper in so einem schönen Orschinalzustand mit solchen Leuchten verhunzt und das auch noch in nichtrückbaubarer Art macht der Fluch der Dauerflatulenz und der Dauerdiarrhoea in gleichzeitiger Wirkung auferlegt. :-)

Grüße
Josef
 
Danke, für den Hinweis mit dem Beleuchtungsbalken. Dann geht es etwas etwas einfacher. Die Idee mit der Beleuchtung am Bügel ist damit verworfen!
 
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