Stützlasten mf 133 / 135 mit Zugmaul zulassung Nr. F 797

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Windhoefer

Gast
Hallo  Fergei Gemeinde,

im Ebay steht in der Nähe meines Wohnortes ein umgebauter Miststreuer mit Auflaufbremse und zul Gesamtgewicht von 2670-5700 Kg bei einer zul Stützlast von 1000 Kg den ich gerne Kaufen möchte.

In meinen Fahrzeugpapieren ist die zulässige Stützlast mit 880 KG beim mf 135 - Reifengrüsse 6.00-19 und 12.4-11/32  - angegeben mit dem Zugmaul zul NR  M3596 oder  F797.

Ich hätte die Frage ob ich den Anhänger trotzdem anhängen darf, wenn ich die bei meinem Schlepper eingetragene Stützlast nicht überschreite.  Eine Rückfrage bei der Zulassungsstelle war unklar, ich wurde an den TÜV verwiesen.

Beim stöbern in der Bucht habe ich jetzt einen MF 133 entdeckt der momentan zum Verkauf steht und bei dem mit dem Zugmail ( F797 ) eine Stüzlast von 100KG  bei Reifengröße 6.00-16 und 12.4--11/28eingetragen ist.

Kann das mit den unterschiedliche Reifengrößen zusammenhängen ?

zusammenhängen.

De ich gerne so weit als möglich auf der rechlich sichen Seite bin, wäre es nett wenn ich hierzu aus dem Forum einige Infos bekommen könnte.

Vielen Dank für Eure Mühe

Viele Grüsse vom Windhoefer

Volker Zimmer

 
 
Hallo  sorry- :(

es sollte  Stützlast 1000 Kg und nich 100KG heißen

mfg

Volker
 
also grundsätzlich ist es erstmal so das der Hersteller der zugeinrichtung die Stützlast für das jeweilige Bauteil angibt danach muss man sich richten. Nun gibt es aber auch die Möglichkeit bei einer technischen prüforganisation (TÜV) diese auf bzw. ab zu Lasten meist einhergehend mit einem Pasus bei niedirgerer Geschwindigkeit. Passend dazu müssen dann die Reifen und die Achse dieses Mehrgewicht auch tragen können hier ist die Dimension der Reifen in sofern egal das die PR Zahl (anzahl der Stahlgewebeeinlagen) höher gehen muss zb. anstatt eines Reifen 12.4-28 6PR ein 12.4-28 8PR oder auch 10PR, 12PR usw.. Die sicherste Variante wird es aber sein eine Zugeinrichtung zu kaufen welche generell eine höhere Stützlast aufweist als die Alte und diese dann bei einer Prüfstelle eintragen zu lassen. Natürlich gilt auch hier das die Reifen das Mehrgewicht tragen müssen. 

Mit freundlichen Grüßen aus dem Westmünsterland Daniel (MF30 MF65 Mk II)
 
wenn die Auflaufbremse BIS 5700kg und die Stützlast BIS 1000kg bezeichnet ist, heißt das ja noch lange nicht, dass der Anhänger diese Massen auch wirklich "hat"!! Die Auflaufeinrichtung ist meist eine "Schippe" größer als das zulässige Gesamtgewicht und die tatsächliche Stützlast. Das ist dir bewusst?? Oder anders rum - hat der Hänger wirklich 1000kg Stützlast?? 

Grüße hometown 

EDIT:

Und ja, selbstverständlich darfst du diesen Hänger auch anhängen, wenn nur 880kg eingetragen sind - diese 880kg dürfen dann halt nicht überschritten werden - also entweder mehr Schwerpunkt auf die Achse laden, oder da dies bei Hängern die mit 1000kg Stützlast konstruiert sind, meist nicht geht, da die Achslast überschritten werden würde - einfach das zulässige Gesamtgewicht nicht voll ausnutzen. 

Man könnte natürlich zwischen der angeschraubten Auflaufeinrichtung (sofern sie nicht drangeschweißt ist) und dem "Zugrohr" des Hängers eine "Verlängerung" zwischen schrauben, denn je weiter die Öse von der Achse weg, desto niederer die Stützlast! 
 
so schwer es mir fällt :-):

Ich kann die Aussagen von homi (mit Ausnahme des letzten, spekulativen rumveränerungsschweißbrat- Absatzes) nur bestätigen. Kauf das Ding.

Beste Grüße +Matthes+
 
Ergänzend sei noch gesagt, dass die meisten Zugmäuler mit 1000kg Stützlast gestempelt sind. Die zulässige Stützlast am Schlepper ist aber durch die Achslast des Schleppers begrenzt,  oder durch sonstiger Gründe.

Bei meinem 35er z.B kann die Cramer- Kupplung 1000kg, die Hinterachse kann 2,4t. Bei 1600kg leer und 100kg auf der Vorderachse blieben noch 900kg Stützlast. Eingetragen sind aber tatsächlich 400kg, da der Schlepper aus geometrischen Gründen bei hoher Stützlast zum Aufbäumen neigt.

Gruß Christian

Mein Fergy: MF 35 BJ64 SNMY 373 xxx
 
Hallo Volker,

zum Thema Stützlast wurde ja bereits alles gesagt, ich möchte dir nur eine kleine Anmerkung von mir im Bezug auf den Anhänger mit auf den Weg geben da ich hier selbst schon Leergeld gezahlt habe.

Ich gehe jetzt mal davon aus das du nicht nur auf Privatgelände mit diesem Anhänger fahren wirst, in diesem Falle würde ich darauf achten das der Anhänger eine gültige Betriebserlaubnis besitzt. Gültig schreibe ich deshalb da der Umbau auf Auflaufbremsaggregat eine Änderung am FZ darstellt und hierdurch die bisherige Betriebserlaubnis erlischt.

Einen ählichen Umbau hatte ich auch vor Jahren an einem Fahr Mistbreiter vor, der bisher nur über eine Umsteckbremse (SibraZug) verfügte, da diese nicht als Betriebsbremse angesehen wird. Auf Empfehlung meines TüVlers (ein wirklich guter Mann der einem auch wirklich brauchbare Ratschläge erteilt) habe ich es sein lassen da ich nicht nur die Auflaufeinheit benötigt hätte sondern auch eine neue Achse da BPW für Achsen von annodunnemals keine Bremsberechnungen mehr ausstellt, geschweige denn noch Unterlagen rausrückt. Gesamt hätte mich das ganze irgendwo gut über 1,8k€ gekostet.

Schlussendlich hatte mein Dampfkesselrevisionär recht, ich hab den Hänger an einen Fahr-Sammler weiterverkauft und bin mit etwas umplanen anderweitig glücklich geworden.

Grüße
Josef

p.s. in der Betriebserlaubnis sind auch die zum Betrieb maximal zulässigen Werte angegeben. Ich werde nie wieder einen Anhänger kaufen für den keine Papiere mehr existieren.
 
Hallo zusammen,

vielen Dank für Euere Tips und Anregungen die haben mir sehr weitergeholfen

Das mit der Betriebserlaubnis hatte ich noch nicht auf dem Schirm .

Ich rufe mal den Anbieter an  wg. Betriebserlaubnis . Sollte die da sein, werde ich mal mit meinem Schlepper die paar KM fahren und den mal Anhängen und testen .

Unabhängig davon will ich trotzdem herausfinden warum die Kupplung  Zu. Nr  F797  bei mir mit 880Kg eingetragen ist und in dem Angebot in Ebay Kleinanzeigen mit 1000KG.

Viele Grüsse vom Windhoefer

Volker
 
Das kann eigentlich fast nur mit der zulässigen Achslast zusammenhängen. Bei dem andern steht dann vermutlich im Schein irgendetwas mit "zulässige Achslast bei einachsigen Anhängern beachten", was am Ende das gleiche bedeutet.

Hat dein Zugmaul (Kupplung) ein Typenschild? da steht normalerweise auch eine zulässige Stützlast drauf.

Die Angabe " 2670-5700 Kg" steht übrigends vermutlich auf dem Typenschild der Zugdeichsel / Auflaufeinrichtung. Die dort aufgedruckte zuslässige Stützlast muss nicht unbedingt die zulässige Stützlast des Anhängers sein, die kann auch niedriger liegen. Hierzu ist das Typenschild des Anhängers verbindlich, nicht das der Zugdeichsel. Die Angaben vom Anhänger-Typenschild stehen dann auch in der Betriebserlaubnis.

Gruß Christian

Mein Fergy: MF 35 BJ64 SNMY 373 xxx
 
Eine nicht mehr vorhandene Betriebserlaubnis ist aber auch kein Beinbruch. In diesem Fall zumindest nicht, da der Hänger ja bereits Achse und Auflaufeinrichtung "hat", sprich die Bremsanlage schon ab Werk dran war. Da kann der TÜV problemlos eine neue ausstellen...
 
Moin zusammen,

Es gibt beim KBA eine Liste: "Verzeichnis der  Hersteller  und  Typen der  Kraftfahrzeuganhänger  (Klasse  O)"

Wenn der Anhänger dort auftaucht kann der TÜV eine neue Betriebserlaubnis leicht ausstellen, weil er alle wichtigen Daten dort erhält.

Taucht das Fahrzeug dort nicht auf, hängt es vom TÜVer ab, was geht oder nicht geht.

Grüße

Basti
 
Hallo zusammen, 

Ich habe diese Woche mal am zugmaul wie von cf 84 geschrieben auf ein Typenschild hin untersucht und auch ein überstrichenes gefunden.

Nachdem ich das mit Aceton gesäubert hatte ,habe ich herausgefunden, dass es von der Fa Rockinger stammt Type M3596 und 1000kg Stützlast zugelassen sind. Dieses Teil ist auch im Kfz Schein eingetragen.

D.h ich darf doch 1000kg Stützlast anhängen, auch wenn ich das wahrscheinlich nie ausreizen werde.

Ich bitte um Nachsicht dass ich Euch evtl umsonst bemüht habe, aber es war für mich doch sehr aufschlussreich 

Grüße vom Windhoefer  

Volker
 
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