Mf65 Baggerlader - Zulassung notwendig??

Registriert
15.05.2014
Beiträge
7
7.gif
Hallo Leute,ich habe ein MF 65 Bagerlader, mein Frage ist jetzt, ich möchte mit ihm auf der strasse fahren und ein Kumpel von mir sagte das es eine selbstfahrende arbeitsmaschine ist und man dafür keine Zulassung bräuchte, jetzt ist es aber so wollte ihn auch gerne als normalen Traktor benutzten um damit Wasser auf die Weide zu fahren,holz zu holen oder heu,kann mir einer sagen wie sich das verhält, oder muss ich ihn letztendlich aus versicherung kründen doch zulassen. Bin für jede Antwort dankbar 👍🚜
 
Hallo du Planloser,

du hast doch sicherlich auch einen Vornamen?

Wenn du dir die Forenübersicht mal genau anschaust wirst du feststellen, daß es eine Rubrik Industrie/Baumaschinen gibt.

Dort gehört dein Baggerlader hin.Wenn du ständig in der falschen Rubrik postest bekommst du möglicherweise wenig, oder

gar keine Antworten, weil nicht jeder Fori alle Rubriken liest.

Aber wie ich Tom kenne, wird der dich schon an den richten Platz verschieben.

Gruß +Matthes+
 
Denke nicht das du mit deiner Maschine auf der Straße ohne Zulassung fahren darfst

Selbstfahrende Arbeitsmaschine hin oder her.... das ist ein Mähdrescher oder ein Maishäcksler auch und der hat auch Kennzeichen drauf! (zumindestens bei uns in AT, denke aber das es in Deutschland ähnlich ist)

nachdem der MF65 sicher seine 25km/h auf der Straße geht kannst du bei einem Unfall doch erheblichen Schaden anrichten (E=m*v²/2) also ist es versicherungstechnisch nicht zu empfehlen ohne Zulassung auf öffentlichen Straßen zu fahren... was du auf deinem Privatgrund machst ist eine andere Geschichte

Gruß Tom

_______________________________________________________________________________________________________________________________
if(ahnung = 0) {use SEARCH; use BRAIN; use GOOGLE; } else {make post} ... soll heißen benutzt die Suchfunktion bevor ihr neue Beiträge eröffnet ! ! !

Schauraum MF165 MP, MF590 MP & MF135 MP --> zum Schauraum

Reparatur undichter Endantrieb am MF 165 --> --> zum Faden
Reparatur Hydraulikpumpe am MF165 MP mit IPTO --> zum Faden
Motorüberholung am MF 590 - Perkins 4.248/4.236/4.212 --> zum Faden
Nockenwellenbruch MF590 --> zum Faden
Mein Youtube Kanal: --> zu den Videos
 
Hallo unbekannter.

Der MF 65 Baggerlader ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine. Das stimmt.

Du musst eine ABE haben, rechts, links und hinten ein 20km Schild, links deine Adresse, bzw. die Deiner Firma und dann darfst du zu überführungs-Zwecken damit auf der Strasse fahren.

Vorraussetzung: der Heckbagger ist montiert oder ein Heckgewicht. Nutz du den Bagger als Industrietraktor, musst du eine Zulassung haben, um auf der Strasse zu fahren.

Was Du nun darus machst... ist deine Sache.

Gruß,

MHF
 
Hallo,

selbsfahrende Arbeitsmaschine ist richtig.

Der STVZO entsprechend ist wichtig.

Ganz wichtig ist aber die Frage der  Versicherung!!!!

Ein Landwirtschaftlicher Betrieb hat in der Regel eine Betriebshaftpflicht, über diese konnte ich meinen MF 65 Baggerlader mit versichern .

Wie z.B. den Mähdrescher oder die Anhänger bis 25 Km/H die ja keine Zulassung brauchen

Der Baggerlader war in der Police aufgeführt wie auch der Mähdrescher .

Wenn Du einen Betrieb hast solltest Du mal mit deiner Versicherung reden.

Gruß

Frank
 
Hallo Frank,

Das mit der Versicherung hatt eich noch garnicht angesprochen... Ist aber auf jeden Fall auch ganz wichtig.

Und die ABE muss vorhanden sein. Das ist meist ein Problem, weil die Baufirmen oder Vorbesitzer die nicht aufgehoben haben...

Übrigens gilt das Fahren ohne Kennzeichen nur für Arbetismaschinen bis 20 km/h darüber müssen die zu mindest ein Versicherungskennzeichen haben. Deswegen haben moderne Mähdrescher etc. auch ein Kennzeichen.

Wichtig ist bei den alten Geräten bis 20 km/h, dass die 20km Schilder dran sind und links der Name der Firma (Eigentümer) fest angebracht ist.

Gruß,

MHF
 
Zurück
Oben