Überollbügel

der jungschrauber

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30.05.2010
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Ich habe einen Fritzmeyer Überrollbügel für meinen MF 35 und jetzt möchte ich mir Originale Kotflügel kaufen. Ich habe aber leider die Vermutung, das das nicht zusammen mit der Trägerplatte der Kotflügel und der des Überrollbügels passt.
Passt das trotzdem?
Lg Leon
 
Hallo Leon,

1. welche Kotflügel sind jetzt verbaut und
2. wie ist der Bügel bis dato befestigt ?

Gruss
Andreas
 
Ich überlege mir die ganzen zu kaufen
Oder eventuell auch Muscheln. Ich weiß jedoch nicht was zu dem Bügel passt.
Der Bügel ist mit einer Platte auf der Achse und einer senkrechten strebe auf der Radseite verbunden.
Ich hoffe ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken.
Lg
 
Moin Leon

Willst du denn den Schlepper mit Grüner Nr. anmelden?

mfg Michael
 
Hallo zusammen,

für die grüne Nummer ist der Bügel egal. Zumindest hatte unser 35er keinen, als er mit grüner Nummer zugelassen wurde (im Jahr 2006).
Leon, kannst Du vielleicht ein Bild schicken oder hier einstellen. Das würde es leichter machen. Normalerweise sollte das passen. Ggfs. musst Du die Breite verändern. Dazu wären neue Löcher in der oberen Querstange des Bügels notwendig.
Gruss
Andreas
 
Also wir haben einen Hof und da muss der 35er halt noch richtig arbeiten. Deswegen währe der Überrollbügel schon nicht schlecht.

Ich werde mal ein paar Fotos machen und sie dir schicken.
Lg
 
Das meinte ich auch nicht. Ein Überrollbügel ist immer besser. Aber Du brauchst ihn nicht zwingend für die grüne Nummer.
Gruss
Andreas
 
bei grüner Nummer ist es erforderlich einen Überrollbügel zu haben. Verlangt die Berufsgenossenschaft.
Nur bei schwarzer Zulassung nicht erforderlich!
Gruß Christian
 
Moin

UVV VSG 3.1 § 33 Absatz 2 bis Absatz 4

Nach den einschlägigen Unfallvorschriftenvorschriften der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft müssen Ackerschlepper mit Umsturtzschutzvorichtung ausgerüstet sein.
Dies gilt nicht für Schmalspurschlepper leichter bauart,Raupen- und Stelzenschlepper.

Umsturtzvorrichtung können als:
- Bügel
- Rahmen,
- und Führerhaus, ausgestallet sein.

Bußgeld 150 € Grünes Kennzeichen und kein Überrollbügel.

Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr Seite 25 und 27

Gruß

Michael
 
Na da haben wir wohl seiner Zeit Glück gehabt, nicht kontrolliert worden zu sein
26.gif
 
Hi,

ich empfehle nen Überrollbügel schon alleine wegen dem Interesse der eigenen Sicherheit.... :)

Gruß

Michi
 
Das ist schon klar. Inzwischen haben auch alle unsere Oldis ( ausser der Weinberg 35er ) einen Fritzmeier Bügel.
Gruss
Andreas
 
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