Ganz so einfach mit "Wald- oder Wiesengrundbesitz = Anspruch auf grüne Nummer" ist es leider seit einigen Jahren nicht mehr. Das war früher viel einfacher. Da hat es gereicht, wenn man land- oder forstwirtschaftlichen Grundbeseitz sein Eigen nennen konnte. Maximal wollte das Finanzamt einen Nachweis (Grundbuchauszug) sehen.
Aber jetzt sind die Finanzämter, die die grüne Nummer genehmigen, angewiesen worden zu prüfen, ob steuerliche Einkünfte aus Land-/Forstwirtschaft erklärt werden. Man hat gemerkt, dass doch noch ein erheblicher Altbestand an Fahrzeugen mit grüner Nummer vorhanden ist, die nicht mehr für landw. Zwecke genutzt werden, wodurch entsprechend Steuereinnahmen entfallen. Aber so ohne weiteres kann der Fiskus da nicht ran, denn da gilt Bestandsschutzfür diese Fahrzeuge mit grüner Nr., solang es zu keinem Halterwechsel kommt. Also klemmt er sich hinter die Neu-/Wiederzulassungen.
Sind keine steuerlichen Einkünfte aus Land-/‘Forstwirtschaft vorhanden, so argumentiert der Fiskus seit einigen Jahren, dann hat man auch keinen land-/forstwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des Steuerrechts und damit gibts auch keine grüne Nummer. Egal welche Flächen da im Grundbuch stehen! Beitragspflicht zur BG hat damit auch nichts zu tun. Es zählt nur noch der
steuerliche Ertrag aus dem landw./forstw. Betrieb.
Und die Teilnahme an einem Schleppertreffen dient nicht der Erzielung eines steuerlichen Einkommens und ist genau deshalb nicht mit grüner Nummer zugelassen. Es gibt sogar zig Fälle von Schlepperfahrern, die mit einem landw. Fahrzeug an solchen Treffen teilgenommen hatten und sich später plötzlich mit einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung konfrontiert sahen. Das ist kein Witz sonder Realität!
Ich hatte da auch mal erheblichen Zoff mit dem Finanzamt nur weil ich meinenalten Schlepper mit grüner Nr. abmelden und und einen anderen Schlepper mit der gleichen grünen Nummer zulassen wollte. Sonst keine Veränderung in meinen Verhältnissen. Quasi -nach 15 Jahren mit dem alten Schlepper- nur das Fahrzeug gewechselt. Erst nachdem ich dem Herrn Finanzbeamten exakt belegt hatte, dass ich
Einkünfte aus Holzeinschlag habe, wurde die grüne Nummer wieder zugeteilt.Sicher gibt es eine gewisse Entscheidungsfreiheit des jew. Sachbearbeiters im Finanzamt. Wenn man an einen solchen kommt, wie ich es erlebt hatte, dann ist Stress vorprogrammiert.
Ergo: früher war alles einfacher.....
Gruß Hermann
PS: Wegen den genannten Versicherungsprämien nur der Hinweis: vergleicht unbedingt verschiedene Vers.Gesellschaften. Die Unterschiede können enorm sein - nicht nur zwischen grüner und schwarzer Nummer - auch unter den Vers. Gesellschaften bei gleichen Eingangsvoraussetzungen.