Muschelkotflügel und Personenmitführung

  • Ersteller Ersteller duke_620
  • Erstellt am Erstellt am
D

duke_620

Gast
Hallo Leute,

2 Fragen zu den Muschelkotflügeln:

1. bekommt man den MF damit durch den TÜV, Vollabnahme ?

2. besteht bei den Kotflügeln die Möglichkeit eine Personenbeförderung (legal) durchzuführen?

MfG Frank
 
Ich habe im September 2007 eine Vollabnahme machen lassen mit Muschelkotflügel ohne probleme. Mir hat der TÜV-Heini gesagt bei max 20 K/mh im Brief ( Ich hatte eine Kopie eines anderen ) wäre das kein problem. Über die Personnenmitführung kann ich dir nicht sagen würde mich aber auch Intressieren.
Gruß Olli aus Hamburg.
 
Hallo zusammen,

die Muschelkotflügel machen kein Problem. Aber eine Personmitführung schon. Würde gerne wissen, wo denn auf den Muscheln noch jemand sitzen kann.
Also wer Leute mitnehmen möchte, braucht neben den "grossen Kotflügeln" auch noch einen Sitzbügel, der dann auf der linken Seite (in Fahrtrichtung) montiert ist. Auf der rechten macht es ja auch keinen Sinn, da sich unterhalb ja die Hydraulikregelung befindet.
MFG
 
Vollabnahme kein Problem.
Mitführen von Personen hatten die damals hinter den Fahrer eine Sitzbank zwischen den Kotflügel angebracht( für 2 Personen) Ich hatte mal einen TE mit dieser Sitzbank, aber leider kein Bild.
 
Hallo,

ich war letzte Woche in Obertiefenbach auf dem Schleppertreffen bei der Ackerkralle und habe folgendes gesehen.
Meint Ihr so etwas?
12746422334bf97f399e68c.jpg

Gruß Peter
 
Zurück
Oben