mitzuführendes Beiblatt 70/3A

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MF253A

Gast
Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage. Bei den Papieren meines MF 253 A fehlt ein "mitzuführendes besonderes Beiblatt (70/3A STZVO)"

Ohne dieses Beiblatt ist eine Zulassung leider nicht möglich laut meiner Zulassungstelle. Es würde eine Kopie, auch per Email oder Fax ausreichen, sagt die nette Dame der Zulassungstelle.

Nun ist meine Frage ob mir jemand helfen kann?

Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
 
Hallo MF253A ....

das ist blöd wenn du dieses spezielle Beiblatt nicht hast , da es sich hier um ein Hersteller-/Fahrzeugspezifisches Beiblatt handelt welches vom Hersteller bei der Typgenehmigungsprüfung für DEIN Fahrzeug / Modell ausgestellt wurde .... in diesem Beiblatt sind Sonder-/Ausnahmegenehmigungen enthalten die DEIN Fahrzeug betreffen .... das können zb zulässige Reifenkombinationen sein oder dass kein Bremslicht erforderlich ist oder was auch immer ..... daher hilft es dir leider wenig wenn dir jmd SEIN Beiblatt von einem Unimog zb "kopiert" .... 

Ich wüsste im Moment leider keinen Rat wo du dieses beiblatt herbekommen könntest .....

Hier tritt wieder einmal dieser unsägliche "Teufelskreis" ein ..... das KBA hat dieses Beiblatt garantiert vorliegen bei der Typgenehmigung (ugs. "ABE") die geben es aber nur an den TÜV raus (bzw. Dekra in den neuen Bundesländern) zur Arbeitsvorlage .... die könnten dir das Dingens kopieren - machen es aber in der Regel nicht - ausser du findest einen wirklich netten Sachbearbeiter der ein "Herz für Oldtimerfreunde" hat ....

der TÜV bekommt das Beiblatt und könnte es dir auch kopieren ..... AAAAABER .... die benutzen das als Arbeitvorlage für den Fall dass du deine ABE verloren hast und du nun gezwungen bist eine "Einzeltypgenehmigung" machen zu lassen ..... das ist ein kostenpflichtiges Gutachten wellches mit 10min Arbeitsaufwand für Sichtprüfung und 5min zusammenkopieren von Arbeitsvorlagen erledigt ist und grob geschätzt 250€ kostet ...... da wäre es bissl viel verlangt wenn die dir eben ne Kopie machen würden für 2 Cent die dir im Prinzip mehr nutzen würde .....

Also auch hier gäbe es die Möglichkeit wenn du einen findest der ein Herz für .......

Wenn das alles eben nicht greift bleibt dir nur die Möglichkeit einer Einzelabnahme .....

Hmmm ... eine vage Möglichkeit gäbe es evtl noch .... da dieses Beiblatt für die Zulassung nötig ist müsste eine Kopie auf der Zulassungsstelle vorhanden sein - zumindest auf der , wo der Schlepper zuletzt angemeldet war ..... aber auch dort gibt es Sachbearbeiterinnen die das anstandslos herausgeben da die generell nett und freundlich sind ...... oder die anderen ......

Gruß

Nobbe 
 
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Frag die Dame ob Sie weiß um was es da geht? So ein Schwachsinn... Dort steht nur drin: Dass das hintere Kennzeichen im Winkel von 8Grad entgegen der Fahrtrichtung geneigt ist... und die Radabdeckungen nicht hinreichend ist....und noch paar andere Reifenkombinationen

Dies wurde durch dieses Beiblatt abweichend durch das KBA genehmigt...
 
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